| 08.12.2011 |
Neue Erläuterung "Automatische Holzfeuerungen Nr. 105-11" |
PDF |
|
Ersetzt die bisherige Erläuterung "Schnitzelfeuerungen Nr. 105-03". Der fortschreitende Stand der Technik erforderte eine Überarbeitung der bestehenden Erläuterung. |
|
|
|
|
| 08.12.2011 |
Neue FAQ 25-025 |
|
|
Die neue FAQ gibt Auskunft über die Führung von Abgasanlagen in Räumen über 2 Geschosse |
FAQ |
|
|
|
| 08.12.2011 |
Neue FAQ 25-024 |
FAQ |
|
Die neue FAQ erläutert die brandschutztechnischen Anforderungen an Rauckkammern |
|
|
|
|
| 18.10.2011 |
Neue Richtlinie "Sprinkleranlagen Nr. 19-11" |
PDF |
| |
Ersetzt die bisherige Richtlinie "Sprinkleranlagen Nr. 19-03". Der fortschreitende Stand der Technik erforderte eine Überarbeitung der bestehenden Richtlinie. |
|
|
|
|
| 18.10.2011 |
Neue Richtlinie "Brandmeldeanlagen Nr. 20-11" |
PDF |
|
Ersetzt die bisherige Richtlinie "Brandmeldeanlagen Nr. 20-03". Der fortschreitende Stand der Technik erforderte eine Überarbeitung der bestehenden Richtlinie. |
|
|
|
|
| 18.10.2011 |
Neues Merkblatt "Verwendung brennbarer, EN-Klassifizierter Baustoffe Nr. 20001-11" |
PDF |
|
Die heutigen Brandschutzvorschriften beinhalten nur die Anwendung VKF-Klassifizierter Baustoffe. Mit diesem Merblatt wird die Anwendung EN-Klassifizierter Baustoffe ermöglicht. Das vorliegende Merkblatt hat keine Verbindlichkeit über die Anwendung entscheidet die Brandschutzbehörde. |
|
| |
|
|
| 18.10.2011 |
Neue Musterweisung "Sprinkleranlagen Nr. 10001-11" |
PDF |
|
Die Musterweisung enthält Vorschläge für den Vollzug der Richtlinie Sprinkleranlagen in den Kantonen. Sie ist als Arbeitsgrundlage für die Kantone gedacht, die daraus ihre eigenen Weisungen ableiten können.Die vorliegende Musterweisung hat keine Verbindlichkeit über die Anwendung entscheidet die Brandschutzbehörde. |
|
|
|
|
| 18.10.2011 |
Neue Musterweisung "Brandmeldeanlagen Nr. 10002-11" |
PDF |
|
Die Musterweisung enthält Vorschläge für den Vollzug der Richtlinie Brandmeldeanlagen in den Kantonen. Sie ist als Arbeitsgrundlage für die Kantone gedacht, die daraus ihre eigenen Weisungen ableiten können.Die vorliegende Musterweisung hat keine Verbindlichkeit über die Anwendung entscheidet die Brandschutzbehörde. |
|
|
|
|
| 18.10.2011 |
Neue Erläuterung "Spänefeuerungen, Nr. 104-11" |
PDF |
|
Ersetzt die bisherige Erläuterung "Spänefeuerungen 104-03". Der fortschreitende Stand der Technik erforderte eine Überarbeitung der bestehenden Erläuterung. |
|
|
|
|
| 18.10.2011 |
Neues Merkblatt "Einbau von Feinstaubabscheider Nr. 20002-11" |
PDF |
|
Feinstaubabscheider werden bie Feuerungsaggregaten für feste Brennstoffe in Abgasanlagen oder Verbindungsrohren eingebaut. Dieses neue Merkblatt beinhaltet die beim Einbau von Feinstaubabscheidern zu berücksichtigenden brandschutztechnischen Anforderungen. |
|
|
|
|
| 18.10.2011 |
Neue Musterweisung " Dämmschichtbildende Brandschutzsysteme Nr. 10003-11" |
PDF |
|
Ersetzt die bisherige Erläuterung " Dämmschichtbildende Brandschutzanstriche 113-03". Die Musterweisung enthält Vorschläge für den Vollzug der Richtlinie Brandmeldeanlagen in den Kantonen. Sie ist als Arbeitsgrundlage für die Kantone gedacht, die daraus ihre eigenen Weisungen ableiten können. Die vorliegende Musterweisung hat keine Verbindlichkeit über die Anwendung entscheidet die Brandschutzbehörde. |
|
|
|
|
| 18.10.2011 |
Überarbeitetes Verzeichnis "Anerkennungspflichtige Produkte" |
PDF |
|
In diesem Verzeichnis erfahren sie, welches Produkt mit welcher Prüfnorm geprüft werden muss. Es wurde wegen neu in Kraft tretender EN-Normen überarbeitetet. Die Unterteilungen in Hauptgruppen entsprechen dem Brandschutzregister. |
|
|
|
|
| 18.10.2011 |
Überarbeitetes Verzeichnis "Prüflaboratorien" |
PDF |
|
Das Verzeichnis von der VKF anerkannten Prüflaboratorien wurde aktualisiert und mit neuen Prüfinstituten ergänzt. Zudem wurden alle Links und Telefonnummern angepasst. Es ist genau gleich wie das Brandschutzregister unterteilt damit rasch ein geeignetes Prüfinstitut gefunden werden kann. |
|
|
|
|
| 18.10.2011 |
Neuer Beschluss in "Beschlusssammlung für EN-normierte Baustoff- und Bauteilprüfungen" |
PDF |
|
Die Fachkommission Bautechnik hat an ihrer letzten Sitzung folgenden Beschluss verabschiedet: "Bei Wandsystemen für Sanitärinstallationen sind mit Ausnahme in Hochhäusern begrenzte Anteile brennbarer Materialien (Holz) zur Befestigung von Armaturen zulässig." |
|
|
|
|
| 18.10.2011 |
Reglement "Anerkennungsverfahren" |
PDF |
|
Dieses Reglement regelt das Verfahren zur Anerkennung von Brandschutzprodukten und von im Brandschutz tätigen Fachfirmen. Das Reglement ersetzt die Richtlinie "Zulassungverfahren, Ausgabe 1996". |
|
|
|
|
| 01.01.2009 |
Namensänderung der Zulassung |
PDF |
|
Der Name "VKF-Zulassung" steht im Widerspruch mit dem Begriff der Europäischen Zulassung für das Inverkehrbringen von Bauprodukten, dem Namen "Europäisch technische Zulassung" (ETA-Zulassung). Der Vorstand VKF hat deshalb beschlossen, das Dokument "Schweizerische Brandschutzzulasssung" auf den 1.1.2009 in "VKF Brandschutzanwendung" umzubenennen.
Im allgemeinen Sprachgebrauch, der sich nicht auf das Dokument bezieht, wird der Begriff "Zulassung" durch "Anerkennung" ersetzt (zum Beispiel "zugelassene Brandschutzprodukte" durch neu "anerkannte Brandschutzprodukte"). |
|
|
|
|
| 24.07.2008 |
Zuordnungstabellen für Bauteile und Baustoffe |
PDF |
|
In den letzten Jahren wurden vermehrt Prüfungen von brennbaren Baustoffen nach europäischen Prüfnormen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Prüfungen lassen sich wegen der unterschiedlichen Prüfverfahren nicht generell auf die schweizerische Brandkennziffer übertragen.
Um der vermehrten Nachfrage nach einer Zuordnungstabelle von brennbaren Baustoffen mit EN – Klassierung zur schweizerischen Brandkennziffer gerecht zu werden, hat die VKF eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche eine Übergangslösung erarbeitet hat.
Die Zuordnungstabellen für nicht brennbare Baustoffe, sowie die Anforderungen an Bodenbeläge nach EN können parallel zur Brandkennziffer angewendet werden.
Für alle übrigen Baustoffe wurde eine Anleitung zur Zuordnung von der europäischen Klassierung zur schweizerischen Klassierung erstellt.
Die Tabellen bilden eine vereinfachte Anwendung für das Brand- und Qualmverhalten und für das brennende Abtropfen / Abfallen von brennbaren Baustoffen auf der Basis der nationalen Brandschutzrichtlinie „Verwendung brennbarer Baustoffe“ und sind nur in Absprache mit den kantonalen und kommunalen Brandschutzbehörden einsetzbar.
Die Zuordnungstabellen bilden eine Ergänzung zur bestehenden Richtlinie „Verwendung brennbarer Baustoffe“. Diese behält weiterhin ihre Gültigkeit.
Zur besseren Übersicht wurden die Zuordnungstabellen von Bauteilen, brennbaren und nicht brennbaren Baustoffen in einem Dokument zusammengefasst. |
|