Baustoffe
Klassierung von Baustoffen nach VKF
Brennbarkeitsgrad
Baustoffe werden nach ihrem Brennverhalten in die Brennbarkeitsgrade 3 bis 6 eingestuft.
Materialien, die äusserst leicht entzündbar sind und äusserst rasch abbrennen (Brennbarkeitsgrade 1 und 2), werden nicht als Baustoffe klassiert.
Für den Brennbarkeitsgrad sind Zündbarkeit und Abbrandgeschwindigkeit massgebend.
VKF Klassierung:
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3 |
leichtbrennbar |
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4 |
mittelbrennbar |
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5 |
schwerbrennbar |
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5 (200°C) |
schwerbrennbar bei 200°C |
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6q |
quasi nichtbrennbar |
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6 |
nichtbrennbar |
Qualmverhalten
Baustoffe werden nach ihrem Qualmverhalten in die Qualmgrade 1 bis 3 eingestuft.
Qualmgrad
Für die Beurteilung der Qualmbildung ist die Lichtabsorption massgebend.
VKF Klassierung:
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1 stark |
Maximale Lichtabsorption über 90% |
|
2 mittel |
Maximale Lichtabsorption über 50% bis 90% |
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3 schwach |
Maximale Lichtabsorption 0% bis 50% |
Brandkennziffer
Die Brandkennziffer (BKZ) setzt sich zusammen aus dem in den Prüfungen ermittelten Brennbarkeitsgrad (erste Zahl) und dem Qualmgrad (zweite Zahl), z.B. BKZ 4.3.
Klassierung von Baustoffen nach EN
Die Klassierung von Baustoffen erfolgt nach der europäischen Norm EN 13501-1:2002 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten
zu ihrem Brandverhalten.
Brandverhalten
Baustoffe werden nach ihrem Brandverhalten in die Klassen A1, A2, B, C, D, und E eingeteilt. Die Brennbarkeit nimmt von Klasse A1
nach Klasse E zu.
Rauchentwicklung
Baustoffe der Klasse A2, B, C, und D erhalten hinsichtlich der Rauchentwicklung eine zusätzliche Klassierung s1, s2 oder s3. Die
Rauchentwicklung nimmt von Klasse s1 nach Klasse s3 zu.
Brennendes Abtropfen / Abfallen
Baustoffe der Klasse A2, B, C, und D erhalten hinsichtlich dem Auftreten von brennbarem Abtropfen / Abfallen eine zusätzliche
Klassierung d0, d1 oder d2. Die Klassen d0 bis d2 kennzeichnen das Abtropfen / Abfallen wie folgt:
d0 |
kein brennendes Abtropfen / Abfallen |
d1 |
kurzzeitiges brennendes Abtropfen / Abfallen |
d2 |
anhaltendes brennendes Abtropfen / Abfallen |
Bodenbeläge
Bodenbeläge werden insbesondere nach dem Brandverhalten und der Rauchentwicklung beurteilt und die Klassen eingeteilt:
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A1 fl |
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A2 fl – s1 |
A2 fl – s2 |
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B fl – s1 |
B fl – s2 |
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C fl – s1 |
C fl – s2 |
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D fl –s1 |
D fl –s2 |
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E |
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Zuordnung nichtbrennbarer Baustoffe EN => VKF
| EN Klassierung |
Anwendbar als VKF Klassierung |
| A1 |
6.3 |
| A2-s1,d0 |
6q.3 |
Zuordnung brennbarer Baustoffe EN => VKF
Nach EN 1350-1 klassierte brennbare Baustoffe können in einer Übergangslösung den VKF – Klassierungen zugeordnet werden. Die Zuordnungstabellen sind im Internet veröffentlicht.
Die Tabellen bilden eine vereinfachte Anwendung für das Brand- und Qualmverhalten und für das brennende Abtropfen / Abfallen von brennbaren Baustoffen auf der Basis der nationalen Brandschutzrichtlinie „Verwendung brennbare Baustoffe“ und sind nur in Absprache mit den kantonalen und kommunalen Brandschutzbehörden einsetzbar.
Hinweis:
Verlängerung von Brandschutz-Anerkennungen für Baustoffe:
Nationaler Prüfbericht, nicht älter als ein Jahr, der EMPA in St. Gallen (Bodenbeläge/Textilien) oder des Sicherheitsinstitutes in Basel (restliche Baustoffe)
oder
europäische Prüfberichte, nicht älter als ein Jahr, von einem anerkannten Prüfinstitut (gemäss Liste) mit Klassierungen A1 (EN 1182 und 1716) und A2.s1,d0 (EN 1182 oder 1716 und 13823)
oder
europäische Prüfberichte, älter als ein Jahr mit laufender Gültigkeitsdauer von einem anerkannten Prüfinstitut mit Klassierungen A1 und A2.s1,d0 mit entsprechendem CE-Zeichen und aktueller Hersteller- und EU-Konformitätserklärung.
Bauteile
Klassierung von Bauteilen nach VKF
Das Brandverhalten von Bauteilen wird insbesondere durch ihre Feuerwiderstandsdauer gekennzeichnet. Sie ist die Mindestdauer in Minuten, während der ein Bauteil die an ihn gestellten Anforderungen erfüllen muss.
Klassierung nach VKF-Prüfnorm
Bauteile werden den Klassen F, T, R, K, S, A zugeordnet und nach der Dauer ihres Feuerwiderstandes gekennzeichnet.
| |
|
Feuerwiderstandsklassen |
| F |
Tragende und raumabschliessende Bauteile |
F30bb, 30, 60, 90, 90, 120, 180, 240 |
| T |
Bewegliche Elemente wie Türen und Tore |
T 30, 60, 90 |
| R |
Rauch- und flammdichte Abschlüsse |
R 30, 60 |
| K |
Brandschutzklappen |
K 30, 60, 90 |
| S |
Abschottungen |
S 30, 60, 90 |
| A |
Aufzugsschachttüren |
A 30, 60 |
Klassierung von Bauteilen nach EN
Die Klassierung von Bauteilen erfolgt nach der europäischen Norm EN 13501-2:2003 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu
ihrem BrandverhaltenFeuerwiderstand
Bauteile werden nach ihrem Brandverhalten, insbesondere nach der Dauer ihres Feuerwiderstandes beurteilt.
Massgebende Anforderungen sind:
| R | Tragfähigkeit |
| E | Raumabschluss |
| I | Wärmedämmung |
Zusatzkriterien
| W | wenn die durchgehende Strahlung beurteilt wird |
| M | wenn besondere mechanische Einwirkung berücksichtigt wird |
| C | für bewegliche Brandschutzabschlüsse, die selbstschliessend ausgerüstet sind |
| S | für Bauteile mit besonderer Begrenzung der Rauchdruchlässigkeit |
Eine den Kennbuchstaben beigefügte Zeitangabe von z.B. 30, 60 oder 90 Minuten usw. ergibt die klassierte Feuerwiderstandszeit des Bauteils, z.B. REI 60, EI 60, E 30.
Die europäischen Klassierungen lassen sich für den Feuerwiderstand von Bauteilen wie folgt den VKF-Klassierungen zuordnen:
| Bauteil |
EN |
VKF |
| Tragend, raumabschliessend, wärmedämmend |
REI |
F |
| Raumabschliessend, wärmedämmend |
EI |
F,S,K,T |
| Raumabschliessend |
E |
R |
Handfeuerlöscher
Brandklassen
Die Handfeuerlöscher werden bezüglich ihrer Eignung in folgende Brandklassen unterteilt:
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Brandklassen |
Eignung |
|
A |
Glutbildende Brände |
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B |
Flüssigkeitsbrände |
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C |
Gasbrände |
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D |
Metallbrände |
|
F |
Fettbrände |
Löschstufen / Leistungsklassen
Handfeuerlöscher werden nach ihrem Löschvermögen in die Löschstufen I, II, III und IV eingeteilt. Die Löschstufe I entspricht dem kleinsten und die Löschstufe IV dem grössten Testfeuer.
Für neue Handfeuerlöscher erfolgt die Klassierung nach der europäischen Norm EN 3. Dabei entspricht 3A/8B der kleinsten und 55A/233B der grössten Leistungsklasse.
# = Autolöscher